100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland: Ein Rückblick auf den langen Kampf und die Fortschritte
Im Jahr 1919, in den turbulenten Zeiten der Weimarer Republik, wurde in Deutschland ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenrechte erreicht: Frauen erhielten sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Das bedeutete, dass sie nicht nur wählen durften, sondern auch selbst für politische Ämter kandidieren konnten. Dieses Jahr markiert das 100-jährige Jubiläum dieses bedeutsamen Ereignisses, und es lohnt sich, einen Blick auf den langen Weg dorthin und die Auswirkungen bis in die heutige Zeit zu werfen.
Die Anfänge des Frauenwahlrechts
Die Forderung nach Gleichberechtigung und insbesondere nach dem Frauenwahlrecht ist nicht nur ein Phänomen des 20. Jahrhunderts. Bereits im 19. Jahrhundert setzten sich mutige Frauen wie Louise Otto-Peters für die Rechte der Frauen ein. Sie gründeten Frauenvereine und veröffentlichten Artikel in Zeitschriften, um auf die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern aufmerksam zu machen.
Im Laufe der Jahrzehnte wuchs die Frauenbewegung stetig, doch das Kaiserreich blieb gegenüber diesen Forderungen weitgehend resistent. Erst die Umbrüche durch den Ersten Weltkrieg und die anschließende Revolution von 1918/1919 schufen die nötigen Voraussetzungen für tiefgreifende Veränderungen.
1919: Ein Durchbruch für die Frauenrechte
In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde schließlich das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für alle Bürger ab 20 Jahren verankert. Es war das erste Mal in der deutschen Geschichte, dass Frauen auf nationaler Ebene wählen und gewählt werden konnten. Bei den ersten Wahlen im Januar 1919 nutzten viele Frauen dieses neue Recht, und die Wahlbeteiligung war bemerkenswert hoch.